Tätigkeitsfelder

Unfall

 

Bei einem Unfall schalten sehr viele keinen Rechtsanwalt ein - "das kann ich auch selbst machen".

Dies darf aber als ungeschickt bezeichnet werden: schließlich müssen die Anwaltskosten in voller Höhe von der gegnerischen Versicherung getragen werden!


Gerade auch in den Fällen, in denen Ihr Unfallgegner die Schuld eingesteht, ist die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll: angefangen von der Entscheidung für eine Abrechnung auf Gutachterbasis, über die Auswahl und Vermittlung des geeigneten Sachverständigen (dessen Kosten ebenfalls von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden), bis hin zu ergänzenden Schadensposten wie Unkosten- und Nutzungsausfallentschädigungspauschale bzw. Mietwagenkosten kann der Rechtsanwalt die Höhe Ihrer Ansprüche optimal beziffern und durchsetzen. Nutzen Sie dagegen direkt die von der Versicherung Ihres Unfallgegners gerne angebotene Schadensabwicklung, bleibt der Erstattungsbetrag sehr oft deutlich hinter dem zurück, was Ihnen nach Einschätzung eines eigenen Sachverständigen und Geltendmachung durch Ihren Rechtsanwalt zusteht.


Und weil Sie als Geschädigter den Erstattungsbetrag der gegnerischen Versicherung frei verwenden können -auch, wenn Sie den Schaden günstiger, nur teilweise oder auch gar nicht reparieren-, geht es hier um Ihr bares Geld, das man nicht verschenken sollte!


In den Fällen, in denen die Schuldfrage streitig ist, oder bei Personenschäden, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts erst recht. Auch in all diesen Fällen sind die Anwaltskosten durch die gegnerische Versicherung in voller Höhe gedeckt.


Lediglich in dem Fall, dass die Alleinschuld an dem Unfall bei Ihnen selbst liegt, werden Anwaltskosten nicht erstattet. Hier kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.Soweit auf Sie Anwaltskosten zukommen würden, werden Sie auf jeden Fall vorab informiert - und können entscheiden, ob Sie eine anwaltliche Vertretung auch in diesem Fall wünschen.

 

 

Bußgeld

    

In Bußgeldverfahren gibt es neben den generellen Möglichkeiten der Überprüfung der im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahreridentität, Messfehler, sonstige Formfehler, Verwertungsverbote, etc.) zahlreiche Ansätze, um die festgesetzten Rechtsfolgen für den Betroffenen abzumildern oder gar ganz aufzuheben. Der Anwalt kann hier zum einen direkt mit dem Gericht eine angemessene Festsetzung von Geldbuße und Fahrverbot verhandeln, zum anderen gibt das Verhalten im Verfahrensverlauf etliche Möglichkeiten, hier insbesondere in zeitlicher Hinsicht die Auswirkungen auf beispielsweise ein Fahrverbot oder Maßnahmen nach dem Punktsystem ("Flensburger Verkehrssünder-Kartei") für den Betreffenden möglichst günstig zu gestalten.

 

Die Anwaltskosten in  Bußgeldsachen können mit einer Rechtsschutzversicherung (mit oder ohne Selbstbehalt) direkt abgerechnet werden. Soweit Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, soll vorab gemeinsam mit Ihnen nach einem Angebot gesucht werden, wie die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in dem konkreten Fall für Sie auch in finanzieller Hinsicht Sinn macht.

 

 

Führerschein

    

In Bußgeld- oder auch Verkehrsstrafsachen sind nicht selten die Auswirkungen auf den Führerschein für den Betreffenden das Bedeutendste, mehr noch oft als die Höhe einer Geldbuße oder -strafe.

Deshalb gilt hierbei, ein besonderes Augenmerk darauf zu haben, die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis für den Betreffenden möglichst gering zu halten, u.U. auch in Absprache mit dem Gericht unter Erhöhung der festgesetzten Buße oder Strafe, oder durch sonstige verfahrenstechnische Möglichkeiten der zeitlichen Optimierung (s.o. -> Bußgeld).

 

Immer mehr gewinnen aber auch die präventiven Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden in der Praxis an Bedeutung.

Gemeint sind hier die Fälle, in denen die Führerscheinstelle, auch unabhängig und in zeitlichem Abstand zu Bußgeld- oder Strafverfahren, die Überprüfung der charakterlichen Eignung des  Führerscheininhabers anordnet.  Neben körperlichen Gebrechen sind es vor allem der Verdacht auf Drogenkonsum oder -abhängigkeit, wegen derer die Führerscheinstelle Eignungsnachweise anfordert, und bei deren Ausbleiben, oder auch direkt ohne vorherige Anforderung von Eignungsnachweisen, den Führerschein entzieht. Insbesondere in dem rechtspolitisch sehr umstrittenen Bereich von Cannabis (THC) im Straßenverkehr sind diese Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden in stark zunehmenden Maße zu beobachten.

Hier gilt es, die Mechanismen der Behörden genau zu kennen, um sich bestmöglich darauf einstellen zu können. Der Anwalt kann dabei - am besten schon, bevor sich die Führerscheinstelle meldet- beratend wirken, um frühzeitig alle notwendigen Hebel in Bewegung zu setzen, um etwaig geforderte Nachweise sodann erbringen zu können. Außerdem kann auch im direkten Dialog mit der zuständigen Führerscheinstelle das bereits eingeleitete Verfahren für den Betreffenden günstiger gestaltet werden.

 

 

MPU

 

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist nach einem Führerscheinentzug oder bei einer präventiven Eignungsüberprüfung (s.o. -> Führerschein) die oft größte Hürde, die der Betreffende zu meistern hat.

Ihre Rechtsanwältin kann Ihnen dabei einmal inhaltlich helfen, durch intensive Auseinandersetzung mit Ihrer persönlichen Vorgeschichte die notwendige Aufarbeitung der Problematik zu erlangen, um in dem psychologischen Gespräch bei der MPU den -für eine positive Begutachtung notwendigen- Einstellungs- und Verhaltenswandel (und damit Ihre charakterliche Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen) glaubhaft darstellen zu können.

Darüber hinaus können Ihnen MPU-Vorbereitungs-Stellen zum Erwerb entsprechender Bescheinigungen vermittelt werden.

Keine geringe Bedeutung hat auch die Auswahl der Begutachtungsstelle (welche übrigens nicht aus der Ihnen von der Führerscheinstelle ausgehändigten Liste erfolgen muss!). Individuelle Fallgestaltungen machen gelegentlich auch die Wahl überregionaler Begutachtungsstellen empfehlenswert, welche Ihnen gegebenenfalls auch von Ihrer Rechtsanwältin vermittelt werden können.